Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 24.07.2006 - RN 13 K 05.395
- VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (24)
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025
Existenzgefährdung eines Betriebs
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Aber auch eine Schutzwirkung direkt aus Art. 6 FFH-RL (vgl. hierzu BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40025 RdNr. 108) scheidet hier aus, denn die strittigen Planungen stammen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie.Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieses Projekt bereits in der Nachmeldung berücksichtigt und bewertet wurde (vgl. hierzu BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNr. 160).
Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieses Projekt bereits in der Meldung berücksichtigt und bewertet wurde (vgl. zu einem FFH-Gebiet BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNr. 160).
Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass die vom Kläger erwähnten flussbaulichen Lösungen deshalb ausscheiden, weil sich mit ihnen ein Detailziel der Planung nicht erreichen lässt (vgl. BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNrn. 53 ff.).
- BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Hiernach sind in die Planfeststellung alle Gesichtspunkte einzubeziehen, die es ermöglichen, die Planungsaufgabe und die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme umfassend zu lösen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281 /284 [BVerwG 07.09.1979 - BVerwG 4 C 58.76] ; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307 /311).Die Planfeststellungsbehörde darf keine grundsätzlichen Fragen zu Schutzmaßnahmen aus ihren planerischen Erwägungen ausklammern, sondern einer ergänzenden Planfeststellung allenfalls die Entscheidung darüber vorbehalten, ob die im Verfahren ermittelten und in ihren Wirkungen prinzipiell berücksichtigten Werte die Anordnung von Schutzmaßnahmen im konkreten Fall erforderlich machen (vgl. BVerwG vom 23.1.1981, a.a.O., S. 312 f.).
Sie hätte das Problem des Defizits bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aber selbst in der Planfeststellung bewältigen müssen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281 /284 [BVerwG 07.09.1979 - BVerwG 4 C 58.76] ; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307 /311).
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Es kann dabei dahinstehen, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverein diesen rechtlichen Gesichtspunkt überhaupt rügen kann (vgl. hierzu BVerwG vom 9.6.2004 NVwZ 2004, 1486/1489 [BVerwG 09.06.2004 - 9 A 11.03] m.w.N.).Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Lösungen ist erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller erwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung darstellen würde - wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 9.6.2004 NVwZ 2004, 1486/1490 [BVerwG 09.06.2004 - 9 A 11.03] ; vom 18.6.2007 NuR 2008, 36/38 RdNr. 35).
Es ist nicht ersichtlich, dass diese Alternative unter Berücksichtung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung dargestellt hat (vgl. BVerwG vom 9.6.2004 a.a.O.;… vom 18.6.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG , Art. 6a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG vorrangig anzuordnen sind, ist eine derartige Differenzierung erforderlich (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140 /162 [BVerwG 27.10.2000 - 4 A 18/99] zu § 8 BNatSchG a.F.; BayVGH vom 30.7.2002 NuR 2003, 755/757).Diese setzt als letzte Stufe der Eingriffsregelung (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 a.a.O.) voraus, dass eine Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt ist und ein etwa verbleibendes Kompensationsdefizit genau ermittelt wurde.
- BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Lösungen ist erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller erwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung darstellen würde - wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 9.6.2004 NVwZ 2004, 1486/1490 [BVerwG 09.06.2004 - 9 A 11.03] ; vom 18.6.2007 NuR 2008, 36/38 RdNr. 35).Es ist nicht ersichtlich, dass diese Alternative unter Berücksichtung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung dargestellt hat (…vgl. BVerwG vom 9.6.2004 a.a.O.; vom 18.6.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Hiernach sind in die Planfeststellung alle Gesichtspunkte einzubeziehen, die es ermöglichen, die Planungsaufgabe und die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme umfassend zu lösen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281 /284 [BVerwG 07.09.1979 - BVerwG 4 C 58.76] ; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307 /311).Sie hätte das Problem des Defizits bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aber selbst in der Planfeststellung bewältigen müssen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281 /284 [BVerwG 07.09.1979 - BVerwG 4 C 58.76] ; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307 /311).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Eine Planung ist gerechtfertigt, wenn für das Vorhaben nach Maßgabe der mit dem jeweiligen Fachplanungsgesetz verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, es also vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56 /60 [BVerwG 14.02.1975 - BVerwG IV C 21.74] ; vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110 /118 ff.).Jede Planfeststellung hat die Anforderungen des Abwägungsgebots sowohl hinsichtlich des Abwägungsvorgangs als auch des Abwägungsergebnisses zu beachten (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110 /122 f. [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76] ; vom 24.11.1994 BVerwGE 97, 143 /148).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Es ist vielmehr entsprechend den Hilfsanträgen lediglich festzustellen, dass der Bescheid vom 15. April 2002 insoweit, als er eine wasserrechtliche Planfeststellung zum Gegenstand hat, rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, weil eine Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren möglich ist (Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 75 Abs. 1a Satz 2 BayVwVfG); im Übrigen ist die Klage in Bezug auf die wasserrechtliche Planfeststellung abzuweisen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1 /12 [BVerwG 17.01.2007 - BVerwG 9 A 20.05] ).Die Möglichkeit zur Fehlerheilung gilt nicht nur in Bezug auf erhebliche Mängel der Abwägung, sondern auch bei sonstigen formellen und materiellen Fehlern des Planfeststellungsbeschusses, soweit nicht die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254 /268 [BVerwG 17.05.2002 - 4 A 28/01] ; vom 17.1.2007, a.a.O., S. 12 f.).
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Die Möglichkeit zur Fehlerheilung gilt nicht nur in Bezug auf erhebliche Mängel der Abwägung, sondern auch bei sonstigen formellen und materiellen Fehlern des Planfeststellungsbeschusses, soweit nicht die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254 /268 [BVerwG 17.05.2002 - 4 A 28/01] ;… vom 17.1.2007, a.a.O., S. 12 f.).Nicht ausreichend ist es, dass er pauschal eine Beeinträchtigung ökologischer Zusammenhänge durch das Projekt gerügt hat; er muss vielmehr konkret bezeichnen, welche europarechtlich geschützten Vorkommen im genannten Naturraum betroffen sind (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 DVBl 2002, 1486/1487 "Pfeifengraswiesen").
- BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07
Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2340
Der Kläger hat es versäumt, örtlich vorkommende Vogelarten hinreichend genau zu bezeichnen, deren Lebensräume durch das Projekt beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/179 [BVerwG 23.11.2007 - BVerwG 9 B 38.07] RdNr. 31).Durch die Mitwirkung der Naturschutzvereine im Verfahren soll der bei diesen Vereinen angesiedelte Sachverstand mit dem Ziel nutzbar gemacht werden, für die Konflikte zwischen Infrastrukturplanung und Naturschutz eine angemessene Problembewältigung zu erzielen (vgl. BVerwG vom 23.11.2007, a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04
Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …
- EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03
Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
- BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96
Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang …
- VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034
Auf das Eigentum an einem Grundstück gestützte Klagebefugnis bei …
- VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008
Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an einer …
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 1589/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Klage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
Diese Erwägungen lassen sich jedoch nicht auf die Rechtslage nach § 19 BNatSchG (2007) übertragen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2003 - 9 A 33/02 -, NVwZ 2003, 1120, Rn. 54; a.A. BayVGH, Urt. v. 27.06.2008 - 8 B 06.2340, ZfW 2010, 161 Rn. 92). - VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431
Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im …
Auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift aus dem Gedanken des das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatzes der Planerhaltung (vgl. BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/283;… U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 Rn. 110;… U.v. 17.1.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 76 Rn. 12;… U.v. 20.12.2011 - 9 A 31/10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 34;… B.v. 4.7.2012 - 9 VR 6/12 - BayVBl 2012, 766 Rn. 11; BayVGH, U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340 - VGH n.F. 61, 372/375;… Bonk/Neumann in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008, § 75 Rn. 37) scheidet aus, weil die fehlende Planrechtfertigung im Wege der Planergänzung oder im ergänzenden Verfahren nicht heilbar ist. - VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13
Grundwasserförderung
Die vom Kläger in Bezug genommenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 23. März 2006 (Az.: C-209/04) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juni 2008 (Az.: 8 B 06.2340) führen bereits deshalb nicht weiter, weil es in ihnen um die direkte Anwendung der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der wild lebenden Tiere und Pflanzen) geht.
- VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
Straßenrechtliche Planfeststellung
Nicht ausreichend ist es, dass er pauschal eine Beeinträchtigung ökologischer Zusammenhänge durch das Projekt gerügt hat; er muss vielmehr konkret bezeichnen, welche europarechtlich geschützten Vorkommen im genannten Naturraum betroffen sind (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 in DVBl 2002, 1486/1487 "Pfeifengraswiesen"; BayVGH vom 27.6.2008 Az. 8 B 06.2340, 8 B 06.2314). - VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612
Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht
Gemeint ist damit der Beginn der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (Urteil des BayVGH v. 27.06.2008 Az. 8 B 06.2340). - VG Ansbach, 19.07.2011 - AN 15 K 11.01276
Allgemeine Leistungsklage eines Gewässeranliegers auf Maßnahmen zur Verringerung …
Eine Direktwirkung entfaltet die Richtlinie deshalb nicht, weil sie fristgerecht bis 22. Dezember 2003 (Art. 24 WRRL) im Bund (§§ 25 a bis d, 33 a WHG a. F. in der Fassung des 7. WHG-Änderungsgesetzes vom 18.6.2002 BGBl I 1914, 2711) und in Bayern (Art. 3 a bis c BayWG a. F. in der Fassung des Gesetzes vom 24.7.2003 GVBl S.482) in nationales Recht umgesetzt wurde (vgl. BayVGH Urteil vom 27.6.2008 8 B 06.2340). - VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927
Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …
Sie ist befugt, eine Alternative, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (…insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 8 N 09.2304 - juris Rn. 46; U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314 - juris Rn. 69). - VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5909
Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …
Sie ist befugt, eine Alternative, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (…insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 8 N 09.2304 - juris Rn. 46; U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314 - juris Rn. 69). - VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5926
Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …
Sie ist befugt, eine Alternative, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (…insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 8 N 09.2304 - juris Rn. 46; U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314 - juris Rn. 69). - VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5924
Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …
Sie ist befugt, eine Alternative, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (…insgesamt hierzu: BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 8 N 09.2304 - juris Rn. 46; U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2340, 8 B 06.2314 - juris Rn. 69). - VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5940
Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene; …
- VG Darmstadt, 02.11.2010 - 4 K 542/08
Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einem Streit auf Bewilligung des …
Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314 |
Volltextveröffentlichung
- openjur.de
Wasserrechtliche Planfeststellung (Isar); Stützkraftstufe; Planungsalternativen; Auwaldverluste; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzfließgewässer
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314
- VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (23)
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025
Existenzgefährdung eines Betriebs
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Aber auch eine Schutzwirkung direkt aus Art. 6 FFH-RL (vgl. hierzu BayVGH vom 30.10.2007 Az. 8 A 06.40025 RdNr. 108) scheidet hier aus, denn die strittigen Planungen stammen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der FFH-Richtlinie.Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieses Projekt bereits in der Nachmeldung berücksichtigt und bewertet wurde (vgl. hierzu BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNr. 160).
Es ist deshalb davon auszugehen, dass dieses Projekt bereits in der Meldung berücksichtigt und bewertet wurde (vgl. zu einem FFH-Gebiet BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNr. 160).
Es spricht jedoch bereits viel dafür, dass die vom Kläger erwähnten flussbaulichen Lösungen deshalb ausscheiden, weil sich mit ihnen ein Detailziel der Planung nicht erreichen lässt (vgl. BayVGH vom 30.10.2007, a.a.O., RdNrn. 53 ff.).
- BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Hiernach sind in die Planfeststellung alle Gesichtspunkte einzubeziehen, die es ermöglichen, die Planungsaufgabe und die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme umfassend zu lösen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281/284; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307/311).Die Planfeststellungsbehörde darf keine grundsätzlichen Fragen zu Schutzmaßnahmen aus ihren planerischen Erwägungen ausklammern, sondern einer ergänzenden Planfeststellung allenfalls die Entscheidung darüber vorbehalten, ob die im Verfahren ermittelten und in ihren Wirkungen prinzipiell berücksichtigten Werte die Anordnung von Schutzmaßnahmen im konkreten Fall erforderlich machen (vgl. BVerwG vom 23.1.1981, a.a.O., S. 312 f.).
Sie hätte das Problem des Defizits bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aber selbst in der Planfeststellung bewältigen müssen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281/284; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307/311).
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG, Art. 6a Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG vorrangig anzuordnen sind, ist eine derartige Differenzierung erforderlich (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 BVerwGE 112, 140/162 zu § 8 BNatSchG a.F.; BayVGH vom 30.7.2002 NuR 2003, 755/757).Diese setzt als letzte Stufe der Eingriffsregelung (vgl. BVerwG vom 27.10.2000 a.a.O.) voraus, dass eine Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt ist und ein etwa verbleibendes Kompensationsdefizit genau ermittelt wurde.
- BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Lösungen ist erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller erwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung darstellen würde - wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG vom 9.6.2004 NVwZ 2004, 1486/1490; vom 18.6.2007 NuR 2008, 36/38 RdNr. 35).Es ist nicht ersichtlich, dass diese Alternative unter Berücksichtung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig die bessere, weil für die öffentlichen und privaten Belange insgesamt schonendere Lösung dargestellt hat (…vgl. BVerwG vom 9.6.2004 a.a.O.; vom 18.6.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76
Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Hiernach sind in die Planfeststellung alle Gesichtspunkte einzubeziehen, die es ermöglichen, die Planungsaufgabe und die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme umfassend zu lösen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281/284; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307/311).Sie hätte das Problem des Defizits bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aber selbst in der Planfeststellung bewältigen müssen (vgl. BVerwG vom 7.9.1979 BVerwGE 58, 281/284; vom 23.1.1981 BVerwGE 61, 307/311).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Eine Planung ist gerechtfertigt, wenn für das Vorhaben nach Maßgabe der mit dem jeweiligen Fachplanungsgesetz verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht, es also vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/60; vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/118 ff.).Jede Planfeststellung hat die Anforderungen des Abwägungsgebots sowohl hinsichtlich des Abwägungsvorgangs als auch des Abwägungsergebnisses zu beachten (vgl. BVerwG vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/122 f.; vom 24.11.1994 BVerwGE 97, 143/148).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Es ist vielmehr entsprechend den Hilfsanträgen lediglich festzustellen, dass der Bescheid vom 15. April 2002 insoweit, als er eine wasserrechtliche Planfeststellung zum Gegenstand hat, rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, weil eine Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren möglich ist (Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 75 Abs. 1a Satz 2 BayVwVfG); im Übrigen ist die Klage in Bezug auf die wasserrechtliche Planfeststellung abzuweisen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 1/12).Die Möglichkeit zur Fehlerheilung gilt nicht nur in Bezug auf erhebliche Mängel der Abwägung, sondern auch bei sonstigen formellen und materiellen Fehlern des Planfeststellungsbeschusses, soweit nicht die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/268; vom 17.1.2007, a.a.O., S. 12 f.).
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Die Möglichkeit zur Fehlerheilung gilt nicht nur in Bezug auf erhebliche Mängel der Abwägung, sondern auch bei sonstigen formellen und materiellen Fehlern des Planfeststellungsbeschusses, soweit nicht die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 BVerwGE 116, 254/268;… vom 17.1.2007, a.a.O., S. 12 f.).Nicht ausreichend ist es, dass er pauschal eine Beeinträchtigung ökologischer Zusammenhänge durch das Projekt gerügt hat; er muss vielmehr konkret bezeichnen, welche europarechtlich geschützten Vorkommen im genannten Naturraum betroffen sind (vgl. BVerwG vom 17.5.2002 DVBl 2002, 1486/1487 "Pfeifengraswiesen").
- BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07
Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Der Kläger hat es versäumt, örtlich vorkommende Vogelarten hinreichend genau zu bezeichnen, deren Lebensräume durch das Projekt beeinträchtigt werden könnten (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 NuR 2008, 176/179 RdNr. 31).Durch die Mitwirkung der Naturschutzvereine im Verfahren soll der bei diesen Vereinen angesiedelte Sachverstand mit dem Ziel nutzbar gemacht werden, für die Konflikte zwischen Infrastrukturplanung und Naturschutz eine angemessene Problembewältigung zu erzielen (vgl. BVerwG vom 23.11.2007, a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04
Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Darüber hinaus wäre der Kläger, selbst bei grundsätzlicher Anwendbarkeit der FFH-Richtlinie auf den vorliegenden Fall, mit seinem Vorbringen zu diesem Gesichtspunkt gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG im Gerichtsverfahren präkludiert (vgl. BVerwG vom 22.1.2004 NVwZ 2004, 861/863; vom 12.4.2005 NVwZ 2005 943/946).Der Kläger ist auch hinsichtlich der Thematik "Europäischer Vogelschutz" gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG im Gerichtsverfahren präkludiert (…vgl. hierzu BVerwG vom 22.1.2004, a.a.O.; vom 12.4.2005, a.a.O.).
- EuGH, 23.03.2006 - C-209/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03
Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
- BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96
Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden
- BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
- BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61
Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang …
- VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034
Auf das Eigentum an einem Grundstück gestützte Klagebefugnis bei …
- VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008
Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an einer …
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01
Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 1589/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Klage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 B 12.431
Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme - Bindungswirkung eines Urteils im …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen solches zwingendes Recht die Aufhebung der Planung oder nur die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit nach sich ziehen würde (…vgl. dazu BVerwG, U.v.1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/283 Rn. 28; BayVGH, U.v. 27.6.2008 - 8 B 06.2314 u.a. - VGH n.F. 61, 372/381).
Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340
- VGH Bayern, 27.06.2008 - 8 B 06.2314
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 820
Wird zitiert von ... (6)
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632). - VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 3 K 13.2063
Öffentlicher Personennahverkehr; Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; …
In Bezug auf diese "Klageerweiterung" hat das Verwaltungsgericht ein selbständiges Klageverfahren "angelegt", weil - ungeachtet der Frage nach der Zulässigkeit eines solchen "Hilfsantrags" (§ 44 VwGO;… vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 44 Rn. 4) - die nunmehr "hilfsweise" beklagten Aufgabenträger in den bisher bereits anhängigen Verfahren Beigeladene sind und ein und dieselbe Person innerhalb eines Verfahrens nicht zugleich Beigeladener und Partei (hier: Beklagter) sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2007 - 8 B 06.2314, 8 B 06.2340 - BayVBl 2007, 632 zum "umgekehrten" Fall der [unzulässigen] Beiladung des Freistaats Bayern als Träger eines wasserwirtschaftlichen Vorhabens in einem Verfahren, in dem er bereits Beklagter ist). - VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 - , NVwZ-RR 2007, 820).
- VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 8 B 06.2314 -, NVwZ-RR 2007, 820). - VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den …
Eine Beiladung des Vorhabenträgers war nicht erforderlich, da Vorhabenträger das Land Rheinland-Pfalz ist, das zugleich die Stellung des Beklagten innehat (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2007 -8 B 06.2314 -, BayVBl 2007, 632). - VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587
Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung
Einer Beiladung des Freistaats Bayern als Vorhabensträger und Bescheidsadressat bedurfte es vorliegend nicht, weil dieser als Träger der bescheidserlassenden Behörde in der Rolle des Beklagten ohnehin am Verfahren beteiligt ist (vgl. BayVGH vom 29.1.2007 Az. 8 B 06.2314 und 8 B 06.2340).